AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen EIDEX GmbH

Stand: 28.12.2023

 

1. Allgemeines - Geltungsbereichh

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts-beziehungen, zwischen der EIDEX GmbH und dem Kunden, sofern diese Geschäfts-beziehungen auf ähnlichen Vertragsinhalten basieren. Zukünftige Geschäftsbeziehungen unterliegen diesen Bedingungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

(3) Diese AGB der EIDEX gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine ausdrückliche Differenzierung vorgenommen. 

 

2. Zustandekommen des Vertrages

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen in technischen Spezifikationen, Form, Farbe und/oder Gewicht sind im zumutbaren Rahmen vorbehalten.

(2) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertragsabschluss erfolgt entweder durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware innerhalb von 2 Wochen nach Bestellung.  Wird weder bestätigt noch geliefert, gilt das Angebot als abgelehnt. .

(3) Bei Bestellung über elektronische Medien bestätigen wir den Eingang der Bestellung umgehend. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, kann aber mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.

(4) Alle Angebote und Vertragsabschlüsse seitens EIDEX stehen unter dem Vorbehalt der konkreten und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn EIDEX trifft ein Verschulden an einer Fehl- oder Nichtlieferung. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.

(5) Etwaige Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von einem vertretungsberechtigten Geschäftsführer in Textform, § 126 b BGB, bestätigt werden. 

(6) An allen im Zusammenhang mit der Bestellung übermittelten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, insbesondere wenn Unterlagen als vertraulich gekennzeichnet sind.

 

3. Preise

(1) Die genannten Preise verstehen sich ab Lager und beinhalten nicht die Transport- und Verpackungskosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 

(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

4. Liefer- und Leistungszeit, höhere Gewalt

(1) Liefertermine oder –fristen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer.

(2) Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder ähnliche Ereignisse, auch bei unseren Lieferanten, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung plus einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3)  Dauert eine Behinderung länger als 3 Monate können wir nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch unerfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die Regelung gilt nur, wenn wir den Kunden über die Behinderung informieren.

(4) EIDEX ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

(5) Verzögert sich die Lieferung, weil der Kunde vereinbarte Spezifikationen nicht rechtzeitig vornimmt, liegt die Verantwortung nicht bei uns. Wir behalten uns das Recht vor, solche Aufträge ganz oder teilweise zu streichen.

(6) Falls eine Ware unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle dem Kunden nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren. Änderungen von Qualitätsvorschriften und/oder Einwände aufgrund von Patenten, Warenzeichen oder ähnlichen Rechten Dritter berechtigen ebenfalls nicht zur Auftragsannullierung, es sei denn, EIDEX hat arglistig gehandelt.

(7) Wenn der Kunde die Ware bei Ankunft nicht annimmt, trägt er alle daraus resultierenden Kosten. EIDEX behält sich das Recht vor die Ware anderweitig zu verkaufen und. den Kunden für etwaige Verluste haftbar zu machen.

(8)  Lieferungen durch EIDEX sind in folgende Länder ausgeschlossen:

(a)        Kuba (Cuba)

(b)        Iran

(c)        Irak (Iraq)

(d)        Liberia

(e)        Myanmar (Birma/Burma)

(f)         Nord Korea (North Korea)

(g)        Sierra Leone

(h)        Sudan

(i)         Syrien (Syria)

(j)         Libyen (Libya) 

(k)        Russland

 

5. Gefahrenübergang

(1) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung zur Versendung bereitgestellt und dem Transporteur übergeben wurde. Wenn der Versand ohne Verschulden von EIDEX unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet.

 

6. Gewährleistung

(1) Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe, Material und Veredelung wie Gravuren, Prägungen oder Stickereien sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, zu tolerieren. Maß- und Mengenabweichungen bis zu 10 % sind zulässig und werden berechnet. W.

(2)  Bei Mängeln im Rahmen eines Werkvertrages leistet EIDEX zunächst Nachbesserung. scheitert diese, hat der Kunde die Wahl zwischen Minderung oder Rücktritt. Dies gilt auch, wenn EIDEX die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert. Das Recht auf Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Das gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7.

(3) Für alle anderen Verträge mit Kunden gilt Folgendes:

-       Verbraucher erhalten Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

-       Für Unternehmer behält sich EIDEX die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

-       Die Verjährungsfrist beträgt für Verbraucher bei neuen Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7.

-       Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist immer 1 Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängel handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7.

(4) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie wie auch immer modifiziert, unabhängig in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben. 

(5) Garantien im Rechtssinne gewährt EIDEX nicht.  Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

 

7. Haftung

(1) EIDEX haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, der Verletzung von Kardinalpflichten, Verzugsschäden und Fällen gesetzlich zwingender Haftung, wie dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet EIDEX für jeden Grad des Verschuldens. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EIDEX nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Der Haftungsausschluss gilt auch für leichte Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

(3) Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen und leicht fahrlässig verursacht wurden, verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Anspruchsentstehung bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. 

(4) die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

 

8. Stornogebühren

(1) Bei Kündigung eines Werkvertrages durch einen Unternehmer fällt eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Nettogesamtpreises an. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden bleibt möglich. Umgekehrt bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens durch EIDEX unberührt. Insbesondere sind solche Kosten zu 100 % zu ersetzen, die durch Erstellung von Werkzeugen, Maschineneinrichtungen und sonstigen, individuellen Vorkehrungen im Hinblick auf die Auftragsdurchführung entstanden sind. 

(2) Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn die Bestellung individuell angefertigte Waren umfasst.

 

9. Telefonische Aufträge

Werden Aufträge telefonisch entgegengenommen und hierbei Werbetexte oder Werbeanbringungsvorgaben durchgegeben, übernimmt EIDEX keine Gewähr für die Richtigkeit des Texts oder der Werbeanbringung.  Wir empfehlen dringend solche Angaben schriftlich zu übermitteln, um Missverständnisse zu vermeiden. Das gleiche gilt für Andruck- und Freigabemuster. Sollte der Kunde kein Andruck- oder Freigabemuster wünschen oder dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr erstellt werden können, besteht keine Reklamationsmöglichkeit hinsichtlich der Ausführung der Werbeanbringung.

 

10. Eigentumsvorbehalt

(1) EIDEX behält sich das Eigentum an der Kaufsache bei Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bei Unternehmen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung, vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist EIDEX berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, EIDEX erklärt diesen ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch EIDEX liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. EIDEX ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde EIDEX unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde haftet für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten eines Drittwiderspruchs, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, EIDEX diese Kosten zu erstatten.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, tritt EIDEX jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von EIDEX, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. EIDEX kann diese Forderungen einziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, und in Zahlungsverzug gerät. Im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens kann EIDEX verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im Einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(4) Bei Vermischung der Ware mit anderen Gegenständen erwirbt EIDEX das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass dieser EIDEX anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so erworbene Allein- oder Miteigentum für EIDEX.

(5) EIDEX verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden i freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt EIDEX.

 

11. Zahlung

(1) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von EIDEX sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Zahlungen werden zunächst auf ältere Schulden angerechnet, dann auf Kosten und Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn EIDEX über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks bedarf der schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung; hierbei gilt die Zahlung als erfolgt, wenn die Frist von 7 Tagen nach der Einlösung des Schecks verstrichen ist.

(3) Bei Zahlungsverzug ist EIDEX berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Bearbeitungspauschale für das Mahnwesen in Rechnung zu stellen. 

(4) Wenn EIDEX Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist EIDEX berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das gleiche Recht behält sich EIDEX bei Erstbestellern und Sonderanfertigungen vor.

 

12. Drittrechte

(1) Der Kunde garantiert die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Muster etc. und stellt EIDEX von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Drittrechten durch diese Materialien entstehen. D

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Überprüfung der von EIDEX gestalteten Werbemittel. EIDEX haftet nicht für die Schutzfähigkeit und rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit dieser Werbemittel, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

(3) Der Kunde erteilt EIDEX die zeitlich und örtlich unbegrenzte Genehmigung, für ihn gefertigte Artikel zu Werbezwecken, in den jeweiligen Katalogen, Broschüren und/oder Internetseiten von EIDEX darzustellen und/oder als Muster oder auf Messen zu verwenden.

 

13. Import

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte besonderen Import-/Exportkontrollen und/oder Beschränkungen unterliegen können. Die vorherige Prüfung und Einhaltung solcher Bestimmungen obliegen ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass gegebenenfalls kein Produkt exportiert wird oder wiederverkauft, werden kann – sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems – ohne dass der Kunde zuvor auf eigene Kosten sämtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zuständigen Behörde und/oder einer sonstigen staatlichen Stelle eingeholt hat. Gleiches gilt, sofern für Import/Export bestimmter Produkte ggf. besondere Unterlagen benötigt werden, deren Beschaffung grundsätzlich ebenfalls dem Kunden obliegt. Wird vom Kunden ein Ursprungszeugnis benötigt, so ist EIDEX hierauf bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen; EIDEX ist berechtigt, für den im Rahmen der Beantragung/Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses geleisteten (Mehr-)Aufwand dem Kunden eine angemessene Aufwandspauschale je Ursprungszeugnis zu berechnen.

 

14. Verjährung eigener Ansprüche

Die Ansprüche von EIDEX auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach § 199 BGB.

 

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Form von Erklärungen

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EIDEX und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter vorsorglichem Ausschluss von UN-Kaufrecht.

(2) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde EIDEX gegenüber oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB. 

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EIDEX ist München, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

 

EIDEX GmbH
Schorner Straße 1a
82065 Baierbrunn
Deutschland | Germany
 
Tel.: +49 89 23 88 73-0
Fax: +49 89 23 88 73-29
 
Geschäftsführer: Thomas Gottschall
 
USt.-Id.-Nr. / VAT ID gemäß § 27 a UStG: DE 813231957
Registergericht: Amtsgericht München HRB 138163
Wir werden von der Öko-Kontrollstelle DE-ÖKO-007 kontrolliert.
  

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Thomas Gottschall (thomas.gottschall@eidex.de)

Zuletzt angesehen